Die Absicherung kritischer Infrastrukturen ist kein neues Thema, doch mit der NIS2-Richtlinie hat die EU den bisherigen KRITIS-Rahmen grundlegend ausgeweitet. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies einen signifikanten Wandel: Weg von rein organisatorischen Maßnahmen, hin zu einer nachweisbaren, aktiven Cyber-Resilienz.
Für Unternehmen, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes (6. Dezember 2025) in den Anwendungsbereich fielen, endete die gesetzliche Registrierungsfrist am 6. März 2026.
Wenn Sie die Registrierung bisher versäumt haben, besteht unverzüglicher Handlungsbedarf. Eine verspätete Registrierung ist über das BSI-Portal weiterhin möglich und wird dringend empfohlen, um das Risiko von Bußgeldern zu minimieren.
Unternehmen, die erst jetzt die Schwellenwerte überschreiten oder neu in einen regulierten Sektor eintreten, müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Betroffenheit registrieren.
Die Pflicht betrifft ca. 30.000 Unternehmen in Deutschland, unterteilt in zwei Kategorien:
| Kategorie | Kriterien (Mitarbeiter & Umsatz) | Beispiele für Sektoren |
|---|---|---|
| Besonders wichtige Einrichtungen | ≥ 250 MA oder > 50 Mio. € Umsatz & > 43 Mio. € Bilanzsumme | Energie, Gesundheit, Trinkwasser, Transport, Bankwesen, Weltraum. |
| Wichtige Einrichtungen | ≥ 50 MA oder > 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme | Post, Abfallwirtschaft, Lebensmittel, Chemie, Verarbeitendes Gewerbe (z.B. Maschinenbau). |
Hinweis: Kritische Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) sind unabhängig von diesen Schwellenwerten grundsätzlich registrierungspflichtig.
Das BSI hat seit März 2026 die Befugnis, Versäumnisse zu sanktionieren:
Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Wert höher ist).
Die Geschäftsleitung ist persönlich verpflichtet, die Einhaltung der NIS2-Vorgaben zu überwachen. Eine Delegation der Verantwortung ist nicht möglich.
Stand April 2026
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Regulatorische Pflichten enden nicht beim Papierwerk. NIS2 fordert explizit die aktive Erkennung von und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
Die Sanktionen wurden deutlich verschärft. Neben hohen Bußgeldern, die sich am weltweiten Umsatz orientieren können, sieht die Richtlinie eine persönliche Haftung der Geschäftsführung vor. Die Verantwortung für die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen kann nicht mehr delegiert werden; die Leitungsebene muss diese aktiv überwachen.
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